AVGS - Aktivierung- und Vermittlungsgutschein

 

Wer ist für einen AVGS berechtigt?

 

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) steht grundsätzlich allen Personen zur Verfügung, die sich in einer beruflichen Umbruchphase befinden. Dazu gehören:

  • Arbeitssuchende: Personen, die arbeitslos gemeldet sind und entweder Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten.
  • Nichtleistungsempfänger: Arbeitssuchende, die kein ALG I oder ALG II erhalten, aber bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind.
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen: Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist, und die sich beruflich neu orientieren möchten.
  • Studenten und Auszubildende: Personen, die kurz vor dem Abschluss stehen und auf der Suche nach einer passenden Stelle sind.
  • Selbstständige: Personen, die ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben und zurück in eine Anstellung wechseln möchten.
  • Berufsrückkehrende: Menschen, die nach einer längeren Auszeit (zum Beispiel Elternzeit) wieder in den Beruf einsteigen möchten.
  • Soldaten nach dem Wehrdienst: Personen, die den Wehrdienst beendet haben und auf der Suche nach einer zivilen Beschäftigung sind.
  • Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften: Personen, die sich in einer Umschulungs- oder Transferphase befinden und Unterstützung bei der Jobsuche benötigen.

Wie beantragst du einen AVGS?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du den AVGS wie folgt beantragen:

 

Schritt 1: Vereinbare ein Erstgespräch
Bevor du den Antrag stellst, vereinbare ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit uns. Hier besprechen wir gemeinsam, ob und wie wir dir am besten helfen können, deinen beruflichen Neustart zu gestalten.

 

Schritt 2: Stelle einen Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Wende dich an deine zuständige Vermittlungskraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort stellst du den Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Erläutere, dass du ein Coaching bei einem zertifizierten Träger wie der Dornröschen Karriereberatung machen möchtest.

 

Schritt 3: Erhalte den Bewilligungsbescheid
Nach der Prüfung deines Antrags erhältst du im positiven Fall den Bewilligungsbescheid. In diesem Schreiben ist festgehalten, dass du an unserer Maßnahme teilnehmen darfst. Wir werden ebenfalls benachrichtigt, dass dein Coaching bewilligt wurde.

 

Schritt 4: Starte dein Coaching
Sobald du die Bewilligung erhalten hast, kannst du dein Coaching bei uns beginnen und wir arbeiten gemeinsam an deiner beruflichen Zukunft.

 

Schritt 5: Abrechnung der Kosten
Die Kosten für das Coaching werden direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgerechnet. Für dich entstehen keinerlei Kosten.

 

Mit diesen Schritten kannst du unkompliziert den AVGS beantragen und von unserem Coaching profitieren, das dich auf deinem beruflichen Weg unterstützt.

 

Kostenloses Erstgespräch
Lass uns herausfinden, wie ich dich auf deinem beruflichen Weg unterstützen kann. Vereinbare noch heute ein kostenloses Erstgespräch: